Für jede Baustelle, bei der
ist der zuständigen Behörde (Arbeitsschutzbehörde, Gewerbeaufsichtsbehörde) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung eine Vorankündigung zu übermitteln. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen. Ist eine Vorankündigung nicht erforderlich, bedeutet das nicht, daß auch SiGePlan oder Unterlage nicht erforderlich sind. Im SiGePlan werden die Gefährdungen bei den einzelnen Arbeitsabläufen ermittelt und dokumentiert, gegliedert nach Gewerken. Darüber hinaus ergibt er Aufschluß mit welchen Arbeitsschutzbestimmungen bzw. welchen konkreten Maßnahmen die Gefährdungen vermieden oder verringert werden sollen. Ein SiGePlan ist erforderlich, wenn auf der Baustelle die Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber tätig werden (auch Selbstständige) und zugleich entweder
Da der SiGePlan in die Leistungsbeschreibung mit eingeht, ist es zweckmäßig, den Koordinator möglichst frühzeitig zu bestellen. Der SiGePlan ist spätestens vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen. Immer wenn ein Koordinator gebraucht wird, ist eine Unterlage zu erstellen. In der Unterlage sind alle erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen. Koordination während der Bauausführung Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
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