Sicherheits- und Gesundheitsschutz

- SiGe-Koordinator -



Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat die Aufgabe, während der Planungsphase die vorgesehenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) zu koordinieren und die dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aufeinander abzustimmen und schriftlich zu fixieren.

Darüber hinaus muß er in der Ausführungsphase die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG koordinieren und darauf achten, daß die am Bau beteiligten Unternehmen ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen. Den SiGePlan bei erheblichen Änderungen anpassen, die Zusammenarbeit der Unternehmer organisieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Unternehmer überwachen.

Ein Koordinator muß immer bestellt werden, wenn absehbar ist, daß Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden. Die BaustellenV schreibt nicht vor, daß hierfür eine externe, unabhängige Person bestellt werden muß. Auch der beteiligte Architekt oder Mitarbeiter eines Generalunternehmers, oder der Bauherr selber, können die Aufgaben des SiGeKo übernehmen, sofern sie zur Erfüllung der Aufgaben geeignet sind.

Geeignete Koordinatoren im Sinne der Baustellenverordnung verfügen grundsätzlich über baufachliche Kenntnisse sowie Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und über entsprechende Erfahrung auf Baustellen.


Hinweise zur Bestellung eines SiGe-Koordinators