Energie

- Energieberatung und Energieeinsparkonzepte -



Themen:






Energieausweise

Der Energieausweis ist seit der Energieeinsparverordnung 2002 - mit entsprechenden Übergangsfristen - erforderlich. Inzwischen müsste für jedes neugebaute Gebäude, für alle Bestandsgebäude die verkauft wurden und für alle Gebäude die vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis vorliegen.

Je nach Nutzung ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude erstellt werden muss, ist aber oft noch immer unklar. Vor allem bei gemischt genutzen Gebäuden oder bei Gebäuden mit einer Sondernutzung besteht
Informationsbedarf.






Energiesparberatung vor Ort

Nur bei der Sanierung bestehender Gebäude kann eine reale Reduzierung von Kohlendioxid in der Atmosphäre erreicht werden. Jedes neu gebaute Haus erhöht den Kohlendioxid-Ausstoß zusätzlich zum Bestand. Um die gesteckten Ziele umzusetzen hat deshalb die Bundesregierung ein Energieberatungsprogramm für Wohngebäude in Kraft gesetzt. Es wird vom

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
FrankfurterStr. 29-35, 65726 Eschborn

betreut.

Die Kosten für eine Vorort-Beratung sind objektabhängig. Für die Beratung gibt es aktuelle folgende Zuschüsse:

- 400,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- (Ab 01.03.15: 60% der Beratungskosten, max. 800,- Euro)
- 500,- Euro für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
- (Ab 01.03.15: 1.100,- Euro)
-   50,- Euro für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung (Entfällt ab 01.03.15)
- Ab 01.03.15: 500,- Euro für Erläuterung des Energieberatungsberichts bei der Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung

Boni:

  • 100,- Euro für Einarbeitung von thermografischen Untersuchungen. (Entfällt ab 01.03.15)



Wichtig:

  • Es die Aufgabe des Beraters, den Antrag beim BAFA zu stellen. Dies muß vor Beginn der Beratung erfolgen.

  • Die Baugenehmigung muss vor dem 31.12.1994 erteilt worden sein.

  • Das Vor-Ort-Beratungsprogramm läuft vorerst noch bis 31.12.2014.


Weitere Infos:
Auf den Internetseiten des BAFA






Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Mit KfW-Förderung betriebliche Energieeinsparpotentiale nutzen und effizienter sein als der Wettbewerb - das ist der Grundgedanke der Energieeffizienzberatung.
„Keine Zeit“ und „mangelndes Wissen über Einsparmöglichkeiten“ lauten die meistgenannten Gründe von Unternehmern auf die Frage, warum Sparpotenziale in ihrem Betrieb noch immer brachliegen. Viele KMU haben keinen Mitarbeiter der sich um das Energiemanagement im Betrieb kümmert. Ein externer Energieberater zeigt auf, wo sie den Hebel ansetzen können.
Bei einer Initialberatung analysiert er die Ausgangssituation des gesamten Unternehmens auf Energiesparpotenziale, um bei einer anschließenden Detailberatung konkret die Maßnahmen zu erarbeiten, die zu den größten Kosteneinsparungen führen können - Investitionen, die sich spätestens beim nächsten Blick auf die Strom- und Gasrechnung lohnen.

Die Beratung ist zweistufig aufgebaut:
Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden

  1. Initialberatung:
    Für die ein- bis zweitägige Initialberatung gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80% des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro).

  2. Detailberatung:
    Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60% des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.

Auch bei der Umsetzung der aufgezeigten Einsparpotentiale kann eine Förderung der KfW in Anspruch genommen werden. Zinsversünstige Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen, je nach Laufzeit, stehen zur Verfügung.






Energieeinsparkonzepte

Wir erstellen Wärmedämm- und Energie-Einsparkonzepte für Ihr Gebäude, bestimmte Gebäudedeteile oder Anlagen.

Das Energiekonzept umfaßt:

  1. Eine Erhebung des Ist-Zustandes (bautechnisch, -bauphysikalisch und heizungstechnisch). Der Zweck ist das Aufspüren und Auflisten der energetischen Schwachpunkte des Gebäudes der untersuchten Bauteile oder Prozesse.

  2. Anfertigen eines schriftlichen Beratungsberichtes als Analyse des Ist-Zustandes. Der Bericht enthält die erfassten Grunddaten, die energetischen Schwachstellen und Sanierungsvorschläge mit den entsprechenden Kosten, Bilanzierung, etc..

  3. Beratungsgespräch mit Erläuterung des Berichtes und Darstellung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Ausführung.

  4. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Maßnahmen und eventueller weiterer Umbauarbeiten, mit Planungs- und Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben.